HAUSORDNUNG

hausordnung

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Präambel


Vertreter des Elternbeirats, der SMV, des Lehrerkollegiums, die Schulleitung sowie der Schulträger haben zur Sicherung einer guten Zusammenarbeit, eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Unterrichts und der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule die vorliegende Hausordnung beschlossen. Sie setzt keine der im BayEUG und in der RSO festgelegten Bestimmungen und Regelungen außer Kraft, vielmehr ist sie diesen untergeordnet; bei Verstößen können Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.


I. Grundsätze des Zusammenlebens

Art. 1

Die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit und seine persönlichen Gegenstände sind unantastbar. Sei also rücksichtsvoll gegenüber allen Mitgliedern der Schulfamilie und achte deren Eigentum.

Art. 2

Versuche, Konflikte durch konstruktive Gespräche zu lösen und zunächst ohne Einschaltung von Lehrkräften zu einer Einigung zu gelangen. Bei Problemen wende dich zuerst an die entsprechenden Fachlehrkraft oder die Klassleitung. Ansprechpartner sind aber auch die gewählten Schülervertreter, die Verbindungslehrkräften und die Schulleitung.

Art. 3

Die Mädchenrealschule St. Josef, Schwandorf, ist eine rauchfreie Zone. Dies gilt für das gesamte Schulgelände. Während des Unterrichts ist das Kaugummikauen nicht gestattet. Der Kaugummi sollte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Art. 4

Fairness und Kooperation sind wesentliche Grundlagen des Zusammenlebens. Beachte deshalb die Grundregeln der Höflichkeit und bemühe dich um einen höflichen Umgangston. Auf angemessene Kleidung ist zu achten.

Art. 5

Mache mit beim Umweltschutz: Spare Energie, vermeide und sortiere Müll und behandle alle Gegenstände schonend.


II. Einzelbestimmungen

1 Unterricht

1.1 Der reguläre Unterricht beginnt um 07:45 Uhr und endet um 12:40 Uhr.
1.2 Vor 07:15 Uhr musst du dich in der Aula aufhalten.
1.3 Nach dem Betreten des Schulhauses werden Jacken, Mäntel und Schirme in den Garderobeschränken abgelegt.
1.4 Im Krankheitsfall oder einer sonstigen Verhinderung, am Unterricht teilzunehmen, muss eine Entschuldigung bis 08:30 Uhr der Schule vorliegen.
1.5 Halte dich vor dem Unterricht und zwischen den Stunden nicht unnötig in den Gängen auf, sondern bereite dich im Klassenzimmer auf den Unterricht vor.
1.6 Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem Läuten. Wer zu spät kommt, stört und muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
1.7 Aus Sicherheitsgründen darfst du Fachräume nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten.
1.8 Sollte eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, verständigt die Klassensprecherin das Sekretariat. Während dieser Zeit bleibt die Klasse ruhig in ihrem Klassenzimmer bzw. vor dem Fachraum.
1.9 Alle Schülerinnen übernehmen nach Einteilung durch Lehrkräfte und Hauspersonal Ordnungs- und Tafeldienst sowie sonstige Gemeinschaftsaufgaben.
1.10 Jede Schülerin ist selbst für Ordnung und Sauberkeit an ihrem Platz und im Klassenzimmer verantwortlich. Die Gestaltung des Klassenzimmers erfolgt in Absprache mit den Klassleitungen.
1.11 Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, sind Toilettengänge auf die Pausen zu beschränken.
1.12 Auf dem Schulgelände dürfen Mobiltelefon und andere tragbare elektronische Geräte
nicht eingeschaltet werden.

2 Arbeitsmittel, Lehrbücher, Einrichtung, Haftung

2.1 Viele wertvolle Medien nützen dir im Unterricht: Tischkameras, Smartboard, Notebooks, Beamer, usw. Behandle sie deshalb sorgfältig.
2.2 Lernmittelfreie Bücher sind Schuleigentum, müssen eingebunden werden und sind sorgfältig zu behandeln.
2.3 Alle Einrichtungsgegenstände, z. B. Möbel, Vorhänge und auch Wände, sind schonend zu behandeln.
2.4 Bei Beschädigungen oder Verlust haftest du oder dein Erziehungsberechtigter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

3 Pausen

3.1 Abhängig von Jahreszeit und Witterung gibt es Gang- und Gartenpausen.
3.2 Beim Pausenverkauf haben sich die Schülerinnen in der Reihenfolge aufzustellen, in der sie am Ausgabebereich eintreffen. Die 5. und 6. Klassen dürfen sich 5 Minuten früher vor dem Pausenverkaufsraum anstellen. Aus Rücksicht auf den Unterricht der
anderen Schülerinnen müssen sie leise und langsam zur Pausenausgabe gehen. Das Gleiche gilt für die Getränkeentnahme am Automaten. Heißgetränke dürfen nur in den Pausen und Freistunden gekauft und nicht im Klassenzimmer konsumiert werden.

4 Umweltschutz

4.1 Auch du kannst aktiven Umweltschutz betreiben. Sorge dafür, dass die Beleuchtung beim Verlassen des Klassenzimmers ausgeschaltet wird; dies gilt auch für den Unterricht, wenn es hell genug ist. Lasse nicht unnötig das Wasser laufen und schließe im Winter die Fenster nach dem Lüften und nach Unterrichtsende.
4.2 Abfall gehört in die vorgesehenen Behälter.
4.3 Mehrwegflaschen sind in die entsprechenden Träger zu stellen.

5 Deine persönliche Sicherheit

5.1 Wertgegenstände und größere Geldbeträge gehören nicht in die Schule.
5.2 Für Wertsachen aller Art bist du selbst verantwortlich. Sorge für sichere Verwahrung. Die Schule und der Sachaufwandsträger haften in keinem Fall dafür.
5.3 Auch du bist mitverantwortlich für die Sicherheit in deinem Klassenzimmer.
5.4 Das Hinauslehnen aus dem Fenster, das Werfen mit Gegenständen aller Art kann sehr leicht „ins Auge“ gehen und ist deshalb verboten.
5.5 Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen darfst du das Schulgelände während der Unterrichtszeit oder Pause auf keinen Fall ohne ausdrückliche Erlaubnis des Direktorats verlassen. Während der Mittagspause dürfen Schülerinnen das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen.
5.6 Bei Erkrankung im Unterricht musst du dich in jedem Fall sofort bei der Klassleitung oder im Direktorat melden. Nur so weiß man im Notfall, wo du zu finden bist.

Schwandorf, 04.12.2015

gezeichnet

Realschuldirektorin Marlies Hoffmann
Schulleiterin

   

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